| Hualewjonken: Bekanntmachung der Westerlandföhrer Birkvogtei von 1856 | ||
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| Der Birkvogtei ist bekannt geworden, wie in mehreren Häusern verschiedener Dörfer etliche der Eingesessenen, besonders junge Leute, des Abends zusammenkommen und bis in die Nacht hinsitzen, einzig und allein um starke Getränke zu genießen und zu zechen Solches als nur der Fleischeslust fröhnend, unsittlich und zu allerlei Unfug und Unordnung führend, wird, den Polizeigesetzen gemäß, hiermittels gänzlich verboten und wird im Übertretungsfalle der Eigenthümer solchen Hauses mit einer bedeutenden, und einjeder Theilnehmer der Zeche mit einer kleineren Brüche bestraft, welche Brüche im Wiederholungsfalle erhöht werden. Die Bauernvögte haben darüber zu wachen, daß in der Zukunft keine solche Zechen, besonders nach 10 Uhr, stattfinden und im Übertretungsfalle den Schuldigen den unverzüglich der Birkvogtei anzugeben. | ||
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Westerlandföhrer Birkvogtei, den 10. October 1856 Trojel Durch Laufzettel im Langdorf bekannt zu machen. | ||
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Erläuterungen zum Text: Birkvogtei: Entspricht etwa einer heutigen Amtsverwaltung, wobei der damalige Amtsvorsteher (Birkvogt) kein gewählter Mann war, sondern vom dänischen König bestimmt wurde. Es kann davon ausgegangen werden, das einige in dieser Position doch sehr willkürlich geherrscht haben. Brüche: Hiermit sind im allgemeinen Geldstrafen und Bußgelder gemeint. |
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