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Hualewjonken: Bekanntmachung der Westerlandföhrer Birkvogtei von 1856
us der Mitte des 19.Jahrhunderts ist uns folgendes Dokument erhalten geblieben. Zwar wird hier das Hualewjonken nicht namentlich erwähnt, wir können aber davon ausgehen, das unser Verein nicht ganz unbeteiligt war. Mit größter Wahrscheinlichkeit kann aber davon ausgegangen werden, das hier übertrieben berichtet worden ist. Man braucht sich nur einmal die Nachrichtenlage von damals vor das geistige Auge halten. Bis die Nachricht über eine Begebenheit von Oldsum (im Text: Langdorf) nach Nieblum (Sitz der Birkvogtei) gelangt war vergingen sicher einige Tage und jeder die Geschehnisse weitertrug dichtete etwas dazu. Nachfolgend lesen Sie hier den vollen Wortlaut der Bekanntmachung:
Der Birkvogtei ist bekannt geworden, wie in mehreren Häusern verschiedener Dörfer etliche der Eingesessenen, besonders junge Leute, des Abends zusammenkommen und bis in die Nacht hinsitzen, einzig und allein um starke Getränke zu genießen und zu zechen Solches als nur der Fleischeslust fröhnend, unsittlich und zu allerlei Unfug und Unordnung führend, wird, den Polizeigesetzen gemäß, hiermittels gänzlich verboten und wird im Übertretungsfalle der Eigenthümer solchen Hauses mit einer bedeutenden, und einjeder Theilnehmer der Zeche mit einer kleineren Brüche bestraft, welche Brüche im Wiederholungsfalle erhöht werden. Die Bauernvögte haben darüber zu wachen, daß in der Zukunft keine solche Zechen, besonders nach 10 Uhr, stattfinden und im Übertretungsfalle den Schuldigen den unverzüglich der Birkvogtei anzugeben.
Westerlandföhrer Birkvogtei, den 10. October 1856
Trojel
Durch Laufzettel im Langdorf bekannt zu machen.
Erläuterungen zum Text:

Birkvogtei: Entspricht etwa einer heutigen Amtsverwaltung, wobei der damalige Amtsvorsteher (Birkvogt) kein gewählter Mann war, sondern vom dänischen König bestimmt wurde. Es kann davon ausgegangen werden, das einige in dieser Position doch sehr willkürlich geherrscht haben.
Brüche: Hiermit sind im allgemeinen Geldstrafen und Bußgelder gemeint.


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