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Hualewjonken: Die Statuten
ie jeder Verein hat auch das Hualewjonken Olersem seine eigenen Regeln und Bestimmungen. Zum ersten mal erschienen diese am Anfang des zweiten Protokollbuches, datiert auf den 1.September 1904. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gab es diese Statuten schon vor jenem Datum, sie werden im ersten Protokollbuch allerdings nicht näher erwähnt. Diese Statuten haben sich natürlich durch die Jahrzehnte immer wieder der wechselnden Zeit angepaßt. Unverändert geblieben sind bis heute, sieht man von Umformulierungen und eben zeitgemässen Änderungen ab, die Punkte I - IV. Die hier aufgelisteten Statuten entsprechen der "Urform" vom 01. September 1904.
Bestimmungen ueber das Halbdunkeln
I
Der Zweck des Halbdunkeln besteht darin, die Winterabende in gemeinschaftlicher Weise durch Kartenspiel oder Erzaehlung zu verbringen.
II
Ein junger Gast wird Mitglied des Halbdunkeln in dem er 0,50 RM an die Kasse zahlt.
III
Die Rekrutenwerden aus dem jüngsten Jahrgang gebildet. Dieselben haben den alten Leuten gegenüber ein ordentliches Betragen zu befleißigen und denselben kleinere Dienste zu erwesen, zum Beispiel: Wasser holen und bei festlichen Gelegenheiten; als Verlobungen und Hochzeiten, wo geflaggt wird; Pontern Spieren und Taue herbei zu schaffen. Im Falle, daß die Zahl der Rekruten gering ist, kann auch der vorhergehende Jahrgang zu solchen Diensten bestimmt werden.
IV
Vergeht sich ein Rekrut gegen einen Älteren, so hat er eine Strafe von 0,50 RM zu zahlen. Im Wiederholungsfalle 1,00 RM und kommt es dennoch wieder vor, so wird er aus dem Hualewjonken verwiesen. Ist kein Platz mehr im Halbdunkeln zum sitzen und kommt ein Alter herein, dann haben die Rekruten aufzustehen um Platz zu machen. Ausserdem haben sie immer bei der Tür zu sitzen.
V
Bei etwaigen Abstimmungen haben die Rekruten nicht mitzustimmen, ihr Stimme gilt gleich Null. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
VI
In der Zeit vom 1. September bis zum 1. Mai wird eine Stube gemietet, wofür von jedem Gast 0,50 RM pro Monat gezahlt wird. Außerdem muß Licht vom Verein gehalten werden. In dieser Stube hat sich ein jeder anständig zu betragen.
VII
Derjenige, der in Tische und Bänke schneidet oder sonst etwas beschädigt, hat eine Strafe von 1,00 RM an die Kasse zu zahlen.
VIII
Es sind vom Verein zwei neue Flaggen angeschafft worden, welche möglichst zu schonen sind. Bei schlechtem Wetter im Regen oder Sturm dürfen dieselben garnicht hinaufgezogen werden. Im Falle, dass der Regen nachher eintritt, müßen sie sogleich herunter gezogen werden und zwar von demjenigen, der dem Haus am nächsten wohnt, derselbe hat sie auch wieder zu trocknen, fals sie naß geworden sind. Wenn dieselben nicht im Gebrauch sind, so muss sie jemand in Verwahrung nehmen, derselbe wird alljährlich durch Stimmengleichheit gewählt.
IX
Ist ein Gast dreimal im Halbdunkeln gewesen, so hat er die 0,50 RM zu zahlen; verweigert sich einer, die Miete zu bezahlen, so wird demselben die Tür gewiesen und er hat nicht mehr zu erscheinen.
X
Alle verlobten Gäste, die das Halbdunkeln dreimal eines jeden Monats besuchen, haben ebenfalls die Miete zu zahlen.
XI
Derjenige, der Flaggenstangen mit aufsetzen hilft, muss auch beim herunternehmen zugegen sein. Wer ohne genügende Entschuldigung weg bleibt, hat eine Strafe von 0,50 RM an die Kasse zu zahlen.
XII
Verweigert ein Mädchen irgend einem Gast, ob er Mitglied des Hualewjonken sei oder nicht, sofern er anständig ist, einen Tanz, so wird dieselbe zu einem Arrest verurteilt. Die Dauer des Arrestes wird im Halbdunkeln bestimmt.
XIII
Wenn ein Mädchen der Einladung eines Gastes zu Punsche Folge leistet und sich von demselben nicht nach Hause begleiten laesst, sondern sich eigenmächtig entfernt, wird ebenso verurteilt wie im vorhergehenden Paragraph.
Wenn ein Mädchen der Einladung eines Gastes zu Punsche Folge leistet und sich von demselben nicht nach Hause begleiten laesst, sondern sich eigenmächtig entfernt, wird ebenso verurteilt wie im vorhergehenden Paragraph.
Erläuterung zu den Statuten:

1) junger Gast, Gast = junger Mann, Mitglied des Hualewjonken
2) Rekruten = juengster Mitgliedsjahrgang
3) Spieren und Taue = Hilfsmittel bei Flaggenstangen
4) Pontern = der Flaggenmast
5) Arrest = wird bei Tanzveranstaltungen nich aufgefordert (geschnitten).


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